Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen - Öffentlicher Plakatierungsdienst

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten in Kraft getreten.

Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA).

Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 847 enthalten.

Verordnung

Klassifizierung des Gemeindegebietes für die Anwendung der Vermögensgebühr für Besetzungen und die Anwendung der Vermögensmarktgebühr

Plakatierung

11.07.2022

DEU