Sprenglizenzen

Unter Sprenglizenzen versteht man die Ermächtigung einer Person zur Ausübung folgender Arbeitsvorgänge:

  • Auftauung des Dynamits
  • Zubereitung und Einführung der Sprengsätze und Füllung der Bohrlöcher
  • Zündung der Sprengsätze mittels Zündschnur und durch elektrischen Vorgang
  • Unschädlichmachung der nicht explodierten Sprengsätze

Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist ein Nachweis der fachlichen Fähigkeiten, der mittels einer eigenen vor der Technischen Landeskommission für explosive und brennbare Stoffe abgelegten und bestandenen Prüfung erworben werden kann. Der erworbene Nachweis hat unbeschränkte Gültigkeit.

Einreichen der Mitteilung und Unterlagen

Damit der Sprengmeister nach bestandener Prüfung seine Tätigkeit ausüben kann, muss er beim Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde auf Stempelpapier die Erteilung der "Ermächtigung für die Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters" beantragen.
Die Ermächtigung gilt für ein Jahr und muss dann bei der Gemeinde mit dem entsprechenden Ansuchen auf Stempelpapier erneuert werden.

Kosten

  • 1 Stempelmarke

Weitere Informationen auf www.gvcc.net

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