Sprachgruppenzugehörigkeit

Seit 2005 werden die Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen vom Landesgericht in Bozen verwaltet. Bei der Gemeinde liegen sie nicht mehr auf.

Sprachgruppenzugehörigkeitsbescheinigung

Die Ausstellung von Bescheinigungen zur Sprachgruppenzugehörigkeit erfolgt durch das Amt für Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung des Landesgerichts Bozen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags, der auch im Südtiroler Bürgernetz ausgefüllt werden kann. Die Bescheinigung muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

Beim Friedensgericht in Meran (Rennweg 73) werden Bescheinigungen nur nach Vorbestellung ausgegeben. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit bzw. der Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) erfolgt ebenfalls beim Landesgericht in Bozen oder bei der zuständigen Außenstelle in Meran (Rennweg 73). Nähere Informationen finden sich hier.

Von der Gemeinde Algund werden auf Grundlage der vorliegenden meldeamtlichen Daten Aufforderungsschreiben verschickt, das Recht auf Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe wahrzunehmen. Dieses Schreiben ist einer Erklärung gegebenenfalls beizulegen, damit sie unverzüglich wirksam wird.

DEU