Schussleiter und Schießlehrer

Unter einem Schussleiter bzw. Schießlehrer versteht man die Tätigkeit einer Person die beispielsweise auf einer Schießsportanlage als Leiter bzw. Lehrer tätig ist.

Einreichen der Mitteilung und Unterlagen

Eine Ermächtigung für diese Tätigkeit erfordert ein Ansuchen bei der Gemeinde auf Stempelpapier um Erteilung der "Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Schussleiters bzw. Schießlehrers".

Der Antragsteller muss die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Zu diesem Zweck erlässt der Präsident der Schießsportanlage, bei welcher der Antragsteller tätig ist, eine Bescheinigung.

Die Ermächtigung gilt für ein Jahr und muss dann bei der Gemeinde mit dem entsprechenden Ansuchen auf Stempelpapier erneuert werden.

Kosten

  • 1 Stempelmarke

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