Kutscherdienst

Unter Kutscherdienst versteht man die Beförderung von Personen mit Fahrzeugen, die von Tieren gezogen werden. Für die Ausübung des Dienstes ist eine Bewilligung vom Bürgermeister erforderlich. Die Gemeinde kann die Stellplätze bestimmen und die Wegstrecken festlegen. Das Fahrzeug muss die Aufschrift "Taxidienst" tragen.

Die technische Überprüfung der Fahrzeuge muss alle 5 Jahre erfolgen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung:

  • Abschluss der Pflichtschule
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche Eignung des Kutschers
  • Ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit der Pferde
  • Eintragung in der Handelskammer als Führer von Tieren gezogenen Fahrzeugen
  • Kollaudierungsprotokoll der Kutsche

Kosten:

1 Stempelmarke für das Ansuchen

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