Glücksspiele

Glückstopf

Unter Glückstopf versteht man den Verkauf von Losen, die aus Treffern und Nieten bestehen.
Der höchste erzielbare Betrag aus dem Verkauf darf 51.645,69 Euro nicht überschreiten.
Die Preise können nur aus beweglichen Gütern bestehen, ausgenommen Bargeld, öffentliche und private Wertpapiere, Kreditkarten und Edelmetalle in Barren.
Die Mitteilung ist 30 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu richten.
Die Auslosung der Glückstöpfepreise unterliegt der Aufsicht eines Beauftragten der Gemeinde.

Lotterien

Unter einer Lotterieveranstaltung versteht man den Verkauf von zweiteiligen Losen, die vom Stammbuch abzutrennen sind, vom Berechtigten mit laufenden Nummern und von der Gemeinde mit einem Trockenstempel versehen worden sind.
Der höchste erzielbare Betrag aus dem Verkauf darf 51.645,69 Euro nicht überschreiten.
Die Mitteilung ist 30 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu richten.
Die Auslosung der Lotteriepreise unterliegt der Aufsicht eines Beauftragten der Gemeinde.

Tombola

Die Tombola besteht in der Ziehung von Nummern, die von 1 bis 90 der Spielkarte entsprechen. Die Karten sind mit Serie und fortlaufender Nummer gekennzeichnet. Zur Siegeskarte wird, welche als erste mit den gezogenen Nummern übereinstimmt.
Der Wert der zur Verfügung gestellten Preise darf den Gesamtpreis von 12.911,42 Euro nicht überschreiten.
Die Mitteilung ist 30 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu richten.
Die Auslosung bei der Veranstaltung unterliegt der Aufsicht eines Beauftragten der Gemeinde.
Beim Tombolaspiel muss eine Kaution zu Gunsten der Gemeinde hinterlegt werden, die dem Gesamtwert der Preise entspricht.

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