Friedhofsgebühren

Allgemeines

In Algund wird der Friedhof von der Gemeindeverwaltung geführt. Dies betrifft sowohl die Verwaltungstätigkeit, Erweiterungsarbeiten am Friedhof selbst und den Einsatz von Personal.
Eine eigens eingesetzte Friedhofskommission überwacht die Tätigkeit.
Der Friedhofswärter versieht seine Arbeit als Bindeglied zwischen Gemeinde und Kirche.

Gesetzliche Ruhefrist

Die gesetzliche Ruhefrist eines Verstorbenen beträgt 10 Jahre ab dem Beerdigungstag. Nach Ablauf dieser Frist kann die Grabstätte auch aufgelöst werden.

Konzessionen

Eine Grabstätte wird erst im Todesfalle zugewiesen. Zu Lebzeiten kann kein Grab vorgemerkt werden.
Die Mindestdauer beträgt 10 Jahre bei Einzelgräbern, bei Familiengräbern 20 Jahre.

Konzessionsgebühren

Art des Grabes
Dauer
Gebühr
Familiengräber unter den Arkaden
für 20 Jahre
Euro 3.640,00
Familiengräber unter den Spitzarkaden
für 20 Jahre
Euro 2.660,00
Familiengräber an der Wand
für 20 Jahre
Euro 1.937,00
Familiengräber in den Feldern
für 20 Jahre
Euro    980,00
Einzelgräber an der Wand
für 20 Jahre
Euro 1.330,00
Einzelgräber in den Feldern
für 10 Jahre
Euro    147,00
Einzelgräber in den Feldern für die Erdbestattung von Urnen und Aschengefäßen
für 10 Jahre
Euro    147,00

Gebühr für die Leichenkapelle

Euro 31,00 pro Tag (Die Gebühr ist auch dann geschuldet, wenn das Aufbahren erst um 17:00 Uhr eines Tages erfolgt).

Gebühr für den Grabaushub und die Grabschließung

Sarg: Euro 300,00
Urne: Euro 100,00 

Kosten Namensschild für das Streufeld der Asche

Euro 200,00

Weitere Informationen können der Friedhofsordnung entnommen werden.

Eventuelle Asukünfte erteilt das Gemeindesteueramt (Melanie Pöhl).

Kontakt:
Von Montag bis Samstag kann bei Abwesenheit des Friedhofswärters zwischen 08:00 und 16:00 Uhr die Telefonnummer +39 0473 262385 kontaktiert werden.

11.07.2022

DEU