Beglaubigung der Unterschrift auf den Unterlagen für die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen

Allgemeines

Das Bersani-Dekret (Nr. 223 vom 04.07.2006 "Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich der Eigentumsübertragung von eingetragenen beweglichen Sachen", umgewandelt durch das Gesetz Nr. 248 vom 04.08.2006) überträgt gemäß Art. 7 die Zuständigkeit für die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf den Akten und Erklärungen für den Verkauf von Personenkraftwagen, Motorfahrzeugen, Anhängern, Zugmaschinen (dabei handelt es sich um eingetragene bewegliche Sachen) an die Gemeinden oder die telematischen Schalter für den Fahrzeughalter (STA) und zwar:

  • öffentliche Kraftfahrzeugregister (KFR)
  • Kraftfahrzeugamt
  • Automobile Club Italiano (ACI)
  • autorisierte Agenturen für Autoangelegenheiten

In der Gemeinde Algund wird dieser Dienst im Meldeamt durchgeführt:
Hans-Gamper-Platz Nr.1 – Erdgeschoss (Tel. +39 0473 262301)

Die Beglaubigung wird normalerweise auf dem Vordruck "CDP" (Eigentumsbescheinigung) vorgenommen. Bei älteren Fahrzeugen, für welche dieser Vordruck nicht vorhanden ist, erfolgt die Beglaubigung auf dem Kaufvertrag, der vom Verkäufer vorbereitet und an den Kraftfahrzeugschein (Fahrzeugbüchlein) angeheftet wird.

Benötigte Unterlagen

  • Eigentumsschein
  • gültiger Personalausweis der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Käufers
  • falls es sich um einen Bevollmächtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter einer Firma oder Gesellschaft handelt, muss auch das Dokument vorgelegt werden, durch welches er zur Unterzeichnung ermächtigt wird (Vollmacht, Bescheinigung der Handelskammer).

Kosten

  • 1 Stempelmarke: Euro 16,00
  • Sekretariatsgebühr: Euro 0,50

Wichtig

Für den Abschluss des Verfahrens (Eintragung und Bezahlung der entsprechenden Gebühr) müssen die Unterlagen anschließend beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister (KFR), beim Kraftfahrzeugamt, bei einem Schalter des Automobile Club oder bei den Agenturen für Autoangelegenheiten eingereicht werden.
Diese Ämter und die Agenturen können auch die Unterschriften beglaubigen und das gesamte Verfahren der Eigentumsübertragung erledigen.

Nützliche Adressen

Öffentliches Kraftfahrzeugregister (KFR):
Duca-d'Aosta-Allee 51/a – 39100 Bozen
Tel. +39 0471 271001, +39 0471 271069, +39 0471 271627 
Fax +39 0471 280308 


Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol:
Crispistraße 10 – 39100 Bozen
Tel. +39 0471 415450, +39 0471 415451, +39 0471 415424, +39 0471 415462
Fax +39 0471 415479
Email: motorizzazione@provinz.bz.it


Automobil Club Italiano (A.C.I.) – Bezirk Meran:
Leopardistraße – 39012 Meran
Tel. +39 0473 236422 
Fax +39 0473 212515 

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