Das Bersani-Dekret (Nr. 223 vom 04.07.2006 "Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich der Eigentumsübertragung von eingetragenen beweglichen Sachen", umgewandelt durch das Gesetz Nr. 248 vom 04.08.2006) überträgt gemäß Art. 7 die Zuständigkeit für die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf den Akten und Erklärungen für den Verkauf von Personenkraftwagen, Motorfahrzeugen, Anhängern, Zugmaschinen (dabei handelt es sich um eingetragene bewegliche Sachen) an die Gemeinden oder die telematischen Schalter für den Fahrzeughalter (STA) und zwar:
- öffentliche Kraftfahrzeugregister (KFR)
- Kraftfahrzeugamt
- Automobile Club Italiano (ACI)
- autorisierte Agenturen für Autoangelegenheiten
In der Gemeinde Algund wird dieser Dienst im Meldeamt durchgeführt:
Hans-Gamper-Platz Nr.1 – Erdgeschoss (Tel. +39 0473 262301)
Die Beglaubigung wird normalerweise auf dem Vordruck "CDP" (Eigentumsbescheinigung) vorgenommen. Bei älteren Fahrzeugen, für welche dieser Vordruck nicht vorhanden ist, erfolgt die Beglaubigung auf dem Kaufvertrag, der vom Verkäufer vorbereitet und an den Kraftfahrzeugschein (Fahrzeugbüchlein) angeheftet wird.